Ladesäulenverordnung: EnerCharge ist einen Schritt voraus
Es ist beschlossene Sache: Das verpflichtende Kreditkarten-Terminal wird kommen. Das hat der deutsche Bundesrat mit der einwandlosen Zustimmung zur Änderung der Ladesäulenverordnung festgelegt. Diese sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden ab Juli 2023 mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen – sie müssen also über ein Kartenleegerät und ein PIN-Pad zur Eingabe der Geheimnummer verfügen.
Damit sind EnerCharge-Kunden vielen Anbietern von Ladelösungen einen Schritt voraus. Denn EnerCharge-Geräte verfügen seit jeher über eben jene Möglichkeit zur Zahlung ohne Mitgliedskarten oder Verträge. Eine Aufrüstung um dem angepassten Gesetz zu entsprechen ist nicht notwendig.